Wir unterstützen Sie! In unserem Erstgespräch legen wir Umfang, Zeit und Tätigkeit der Grundpflege fest. Dabei haben wir immer Ihr persönliches Wohlbefinden im Blick.
Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigen.
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von uns zum Teil ergänzend zu Angeboten der Pflege und Betreuung erbracht. Die Leistungen können teilweise durch die Pflegeversicherung finanziert werden, wenn eine Einstufung vorliegt.
Wenn Sie ein Familienmitglied, Bekannten oder Nachbarn pflegen, dann brauchen auch Sie auch mal eine Auszeit!
Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich in Ihren Räumlichkeiten.
Jeder Pflegebedürftige in häuslicher Pflege hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00 Euro. Dieser Betrag ist für Dienstleistungen zur Entlastung vielfältig nutzbar.
CHRONISCHE WUNDEN
Behandlung von allen möglichen Wundarten daheim