VERHINDERUNGS­PFLEGE

Wenn Sie ein Familienmitglied, Bekannten oder Nachbarn pflegen, dann brauchen auch Sie auch mal eine Auszeit! Damit die Pflege aber weiterhin gewährleistet ist, bieten wir Ihnen im Rahmen der Verhinderungspflege stundenweise eine Ersatzpflege an.


Hierfür gewährt der Gesetzgeber einen jährlichen Anspruch von bis zu 6 Wochen. Die jährliche Kostenübernahme dafür beträgt zurzeit 1.612 Euro.


Sprechen Sie uns an.


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