BEHANDLUNGSPFLEGE


Für behandlungspflegerische Maßnahmen muss Ihr Arzt oder Ärztin Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Diese muss Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigen und übernimmt dann in den meisten Fällen die Kosten.




Im Rahmen der Behandlungspflege können wir Sie mit folgenden Tätigkeiten unterstützen:


  • Kontrolle der Vitalwerte
  • Injektionen
  • Medikamentenüberwachung
  • Wundversorgung
  • Dekubitus Versorgung
  • Stoma-Versorgung
  • Katheter-Versorgung
  • Legen und Wechseln einer Magensonde
  • Injektionen s.c. und i.m. inklusive Port und ZVK-Versorgung
  • und vieles Mehr


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