BETREUUNGSLEISTUNGEN


Jeder Pflegebedürftige in häuslicher Pflege hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125,00 Euro. Dieser Betrag ist für Dienstleistungen zur Entlastung vielfältig nutzbar.




Beispiele für Leistungen:

  • Organisation und Begleitung von Besuchen bei Fachärzten, Therapeuten oder Ämtern
  • Beschaffung von Rezepten, Verordnungen oder Medikamenten
  • Alltagsgestaltung, Spaziergänge, Fahrdienst
  • Handarbeiten, Gestalten, Basteln
  • Vorlesen


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